Assistenzkräfte, auch bekannt als persönliche Assistent:innen oder PAs, sind Personen, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, ihren Alltag zu bewältigen. Hinter dieser nüchternen Definition steckt etwas viel Größeres, sehr Emotionales und für die meisten Menschen ohne Behinderung völlig Selbstverständliches: Es geht um Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.
Arbeitgeber:in statt betreuter Mensch
Betreuer:innen und Assistenzkräfte sind beides Personengruppen, die Unterstützung und Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Selbstständigkeit anbieten. Doch was hier nach Gemeinsamkeit klingt, birgt deutliche Unterschiede in den spezifischen Aufgaben und Verantwortungen.
Betreuer:innen sind in der Regel Personen, die durch ein Gericht oder eine andere staatliche Stelle bestellt werden, um die Angelegenheiten von Menschen zu regeln, die aufgrund eingeschränkter Fähigkeiten oder einer Behinderung dazu nicht in der Lage sind., dies selbst zu tun. Noch vor gar nicht allzu langer Zeit wurden auch Menschen betreut, die lediglich körperliche Einschränkungen hatten, geistig jedoch – um beim Bürokraten-Jargon zu bleiben – voll geschäftsfähig waren. Da Betreuer:innen über die rechtliche Handhabe verfügen, zum Beispiel die Verwaltung des Einkommens und Vermögens einer Person sowie Entscheidungen über medizinische Behandlungen und die Regelung von Wohnangelegenheiten zu übernehmen, kann unter Umständen die Selbstbestimmtheit der Betreuten verloren gehen/darunter leiden.
Assistenzkräfte sind hingegen Personen, die direkte Unterstützung und Hilfe für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Selbstständigkeit leisten – und von diesen dafür bezahlt werden. „Weisungsbefugnis“ ist der Schlüssel: Assistenzkräfte sind Angestellte des Menschen, den sie unterstützen. Sie betreuen oder bevormunden die Betroffenen nicht und sie treffen keine Entscheidungen für sie, sondern erhalten ihre Anweisungen direkt von den Betroffenen, die sie unterstützen. Und wenn die Chemie nicht stimmt, dann kann das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden und der Mensch mit Behinderung sucht sich eine andere Assistenzkraft.
Welche Aufgaben übernehmen persönliche Assistent:innen?
Persönliche Assistent:innen haben ein sehr weites Aufgabenfeld, das sich an den Bedürfnissen ihrer Arbeitgeber:innen orientiert. Sie können bei täglichen Aufgaben wie Körperpflege, Essensvorbereitung, Einkauf und Mobilität helfen, aber auch bei der Verwaltung von Medikamenten und der Durchführung von Therapien unterstützen.
Eine der wichtigsten Aufgaben von Assistenzkräften ist es, Menschen mit Behinderung dabei zu helfen, ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung aufrechtzuerhalten. Die aktive Teilhabe an der Gesellschaft, wie z.B. der Besuch von Freunden und Veranstaltungen oder Arbeitsplatz und Studium, ist ohne die Begleitung durch Assistenzkräfte für viele Menschen mit Behinderung unmöglich.
Wer finanziert die persönliche Assistenz?
In Deutschland werden Assistenzkräfte in der Regel durch die Pflegeversicherung und die Sozialhilfe finanziert. Menschen, die in eine bestimmte Pflegestufe eingestuft wurden, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die unter anderem die Finanzierung von Assistenzkräften umfassen kann. Auch Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, aber aufgrund ihrer Behinderung auf die Unterstützung von Assistenzkräften angewiesen sind, können Leistungen der Sozialhilfe beantragen, um die Finanzierung von Assistenzkräften sicherzustellen. Das Geld wird jedoch in jedem Fall an die Betroffene Person ausgezahlt, die damit dann selbstbestimmt ihre Assistenzkräfte bezahlt.
In einigen Ländern Europas gibt es ähnliche Systeme zur Finanzierung von Assistenzkräften durch die Sozialversicherung oder die Sozialhilfe. In anderen Ländern werden Assistenzkräfte jedoch hauptsächlich durch die Person selbst oder ihre Familie finanziert. Es kann also Unterschiede in den Finanzierungssystemen und in den Leistungen geben, die Menschen mit Behinderung in Bezug auf Assistenzkräfte erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch innerhalb eines Landes Unterschiede geben kann und es lohnt sich immer, sich im Voraus über die jeweiligen Möglichkeiten und Leistungen zu informieren.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um persönliche:r Assistent:in werden zu können?
Um als persönliche:r Assistent:in arbeiten zu können, gibt es in Deutschland keine spezifischen Voraussetzungen, die man erfüllen muss. So engagieren Studierende zum Beispiel häufig einfach Kommiliton:innen. Es gibt jedoch bestimmte Fähigkeiten und Qualifikationen, die wünschenswert sind, damit die Assistenz erfolgreich und angemessen ist. Einige dieser Fähigkeiten und Qualifikationen können sein:
- Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen
- Kenntnisse in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse der Person, für die man arbeiten wird, und auch über geltende Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Assistenz
- Die Fähigkeit, sich an die Anforderungen und Wünsche der Person anzupassen, eigenständig und verantwortungsbewusst zu arbeiten sowie Probleme zu lösen und Entscheidungen zu treffen
Einige Arbeitgeber:innen können auch auf bestimmte Ausbildungen oder Zertifizierungen bestehen, bevor sie jemanden als persönliche:n Assistent:in einstellen. Natürlich insbesondere dann, wenn medizinische Aufgaben zur Assistenz dazu gehören oder im Notfall dazu gehören könnten – wie zum Beispiel bei Menschen, die auf eine maschinelle Beatmung angewiesen sind. Fällt das Gerät aus, muss eine Assistenzkraft in der Lage sein, die/den Betroffene/n manuell beatmen zu können.
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