Beim prolongierten Weaning, also einer erschwerten Beatmungsentwöhnung, stellt sich manchmal die Frage, ob in einem ersten Schritt eine Umstellung auf eine Beatmung per Maske möglich ist. Es gibt bislang keine hochwertigen wissenschaftlichen Studien, die sich im Detail mit einer Maskenbeatmung im Weaning-Prozess beschäftigen. Die Empfehlungen, die in der S2k-Leitlinie* zum Prolongierten Weaning von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin ausgesprochen werden, basieren daher in erster Linie auf der klinischen Erfahrung von Experten.
Welche Formen der Beatmung gibt es?
In der Beatmungsmedizin gibt es verschiedene Beatmungsmethoden, die zum Teil auch im prolongierten Weaning eingesetzt werden. Unabhängig vom Beatmungszugang (invasiv oder nicht-invasiv) wird grundsätzlich zwischen kontrollierten und assistierten Beatmungsformen unterschieden.
Bei der Spontanatmung wird die Atemarbeit von der Atemmuskulatur erbracht. Bei der assistierten Beatmung werden die Patient:innen unterstützt: Ein Teil der Atemarbeit wird vom Beatmungsgerät übernommen. Von einer kontrollierten Beatmung spricht man, wenn die Atemarbeit vollständig vom Beatmungsgerät geleistet werden muss. Eine Sonderform sind adaptive Beatmungsformen, bei denen die tatsächliche Unterstützung durch das Beatmungsgerät variabel vom Atemantrieb oder der Atemarbeit der Patient:innen gesteuert wird. Die Übergänge sind dabei oft fließend – so ist es zum Beispiel auch möglich, dass bei einer formal kotrollierten Beatmung das Beatmungsgerät den Spontanatmungsanteil berücksichtigt und durch ihn getriggert wird.
Grundsätzlich gilt, dass für assistierte und adaptive Beatmungsverfahren eine stabile Spontanatmung bzw. ein adäquater Atemantrieb vorhanden sein muss. Auch für eine Beatmung per Maske ist eine stabile Spontanatmung zwingend erforderlich.
Gegenüber der invasiven Beatmung über eine Intubation, bietet die nicht invasive Maskenbeatmung oder NIV (non invasive ventilation) den Patient:innen Vorteile. Sie wird darum seit ihrer Einführung vor etwas über 30 Jahren auch bei immer mehr Indikationen eingesetzt. So ist die Beatmung per Maske inzwischen bei allen Erkrankungen Standard, bei denen ein erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut vorliegt (Hyperkapnie), weil die Atempumpe überlastet ist (z. B. bei COPD).
Wann darf generell nicht mit Maske beatmet werden?
Es gibt einige Fälle, bei denen die Masken-Beatmung nicht eingesetzt werden darf. Dazu zählen neben einer fehlenden Spontanatmung zum Beispiel: Schnappatmung, eine Verlegung der Atemwege, eine Blutung im Magen-Darm-Trakt, Darmverschluss (Ileus) oder Schluckstörungen (Dysphagie), wenn durch sie das Risiko besteht, dass feste oder flüssige Bestandteile in die Atemwege gelangen können.
Wann kann im Weaning-Prozess auf eine Maskenbeatmung umgestellt werden?
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Umstellung auf eine Beatmung per Maske ist, dass die Patient:innen über eine Spontanatmung verfügen und zumindest für kurze Momente ohne Beatmung zurechtkommen.
Außerdem müssen die Patient:innen in der Lage sein, mitzuarbeiten – medizinisch spricht man von der „Kooperationsfähigkeit der Patient:innen“, die vorhanden sein muss. Letztlich bedeutet es, dass die Patient:innen wach sein müssen und nicht verwirrt sein dürfen. Verwirrtheitszustände, das sogenannte Delir, treten nach einer invasiven Beatmung häufig auf. Außerdem sind die Patient:innen in dieser kritischen Übergangsphase von invasiver Beatmung zu NIV häufig noch stark sediert. Daher ist die Einschätzung der Kooperationsfähigkeit nicht immer leicht. Vom klinischen Personal fordert sie viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl.
Welchen Vorteil bietet die Umstellung auf eine Maskenbeatung?
Stimmen die Grundvoraussetzungen, können durch die Umstellung auf eine Beatmung per Maske mehr Menschen ganz von der Beatmung befreit werden. Auch die Zeit bis zur vollständigen Entwöhnung kann durch sie verkürzt werden. Folgeerkrankungen, die durch die invasive Beatmung entstehen können, werden dadurch vermieden. Außerdem kann bei Patient:innen, die nur noch nicht-invasiv per Maske beatmet werden, früher mit der Mobilisierung begonnen werden, wodurch der Genesungsprozess zusätzlich gefördert wird.
Auf dem Weg bis zur endgültigen Eigenatmung kann die nicht-invasive Beatmung per Maske demnach eine wichtige Brücke bilden. Patient:innen die dauerhaft, z. B. in der Nacht, auf eine maschinelle Atemunterstützung angewiesen sind, können die Maskenbeatmung auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu Hause nutzen. Ob die Patient:innen alle Voraussetzungen für eine Maskenbeatmung mitbringen und von ihr profitieren können, muss jedoch immer im Einzelfall entschieden werden.
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